Gutachten zur Überschuldung

Umfassende Analyse der Schulden- und Vermögenslage

Zu welchem Zeitpunkt lag eine Überschuldung des Unternehmens i.S.d. §19 InsO vor?

Analog zu der Zahlungsunfähigkeit und der drohenden Zahlungsunfähigkeit ist auch die Überschuldung ein Tatbestand, der in unser Sachgebiet als von der IHK Köln und der IHK Saarland öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Insolvenzuntersuchungen fällt und zu dem wir Ihnen ein fundiertes und gerichtsfestes Gutachten erstellen.

Die Feststellung zur Insolvenzreife ist häufig in Insolvenzanfechtungssachen nach §§ 129-144 InsO, im Rahmen der Geschäftsführerhaftung nach § 64 GmbHG, aber auch bei Straftatbeständen, wie Insolvenzverschleppung und Eingehungsbetrug, von Bedeutung. Denn Infolge von Unternehmenskrisen oder Insolvenzen entstehen oftmals Haftungsansprüche gegen den Geschäftsführer. In dieser Situation ist der Geschäftsführer hohen Risiken, auch aus strafrechtlicher Sicht, ausgesetzt.

Ob zur Abwägung der Vorgehensweise im Vorfeld einer Insolvenz oder im laufenden Zivil-, Ermittlungs- oder Strafverfahren: Wir geben Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage.

Wir beraten Sie gerne.

Unser Team von hochqualifizierten Experten für Ihre wirtschaftlichen Angelegenheiten.

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