Gutachten zur Zahlungsunfähigkeit

Analyse und Bewertung Ihrer finanziellen Stabilität

Zu welchem Zeitpunkt war Zahlungsunfähigkeit i.S.d. §17 InsO eingetreten?
Lag zum Betrachtungsstichtag drohende Zahlungsunfähigkeit i.S.d. §18 InsO vor?

Als von der IHK Köln und der IHK Saarland öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Insolvenzuntersuchungen erstellen wir gerichtsfeste Gutachten u.a. zu folgenden Fragestellungen:

Die Feststellung zur Insolvenzreife ist häufig in Insolvenzanfechtungssachen nach §§ 129-144 InsO, im Rahmen der Geschäftsführerhaftung nach § 64 GmbHG, aber auch bei Straftatbeständen wie Insolvenzverschleppung und Eingehungsbetrug von Bedeutung. Denn infolge von Unternehmenskrisen oder Insolvenzen entstehen oftmals Haftungsansprüche gegen den Geschäftsführer. In dieser Situation ist der Geschäftsführer hohen Risiken, auch aus strafrechtlicher Sicht, ausgesetzt.

Insofern erstrecken sich unsere Leistungen auch auf folgende Fragen:

  • Wann lag eine Unternehmenskrise vor?
  • Wurden die Buchführung und die Bilanzen manipuliert?
  • Entsprachen die Buchführung und die Bilanzen den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)?
  • Wurde Vermögen verschoben?
  • Lagen Betrugshandlungen vor?

Ob zur Abwägung der Vorgehensweise im Vorfeld einer Insolvenz oder im laufenden Zivil-, Ermittlungs- oder Strafverfahren: Wir geben Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage.

Wir beraten Sie gerne.

Unser Team von hochqualifizierten Experten für Ihre wirtschaftlichen Angelegenheiten.

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