von Dipl.-Kauffrau Sabine Krauß, Bonn und Phil Ackermann, M.Sc., Saarbrücken
Für eine positive insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose muss die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit innerhalb des Prognosezeitraums wahrscheinlicher sein, als der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit.
Eine belastbare Prognose zu erstellen, wann die Wahrscheinlichkeit des Fortbestands eines Unternehmens größer ist als die des Nichtfortbestands, ist selbst für Sachverständige bei oft nicht eindeutigen Sachverhalten äußerst schwierig. In der Vergangenheit wurden verschiedene Methoden zur Konkretisierung dieser „überwiegenden Wahrscheinlichkeit“ entwickelt.
Dieser Beitrag beleuchtet insbesondere die Methode der „simulativen Risikoanalyse“ zur Konkretisierung der „überwiegenden Wahrscheinlichkeit“ bei der insolvenzrechtlichen Fortbestehensprognose.