Flutkatastrophe: Was Unternehmen zur Wiederaufbauhilfe wissen müssen

Menschen in den betroffenen Regionen der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz werden mit staatlichen Hilfspakten finanziell unterstützt. Doch unter welchen Voraussetzungen erhalten betroffene Unternehmen eine Wiederaufbauhilfe? Und wie hoch fällt die Hochwasserhilfe aus?

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt für die Wiederaufbauhilfe-Unternehmen sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Selbständige, Angehörige der Freien Berufe, private und öffentliche Infrastrukturbetreiber und -eigentümer, sonstige private und öffentliche Träger im Bereich der Energie-, Wasser-, Telekommunikationswirtschaft und Eisenbahninfrastruktur, sowie Träger wirtschaftsnaher Infrastrukturen im Sinne des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GWR).

Für welche Flutkatastrophen-Schäden werden Zuschüsse gewährt?

Mit der Wiederaufbauhilfe-Unternehmen werden Zuschüsse als so genannte Billigkeitsleistung für folgende Schäden und Kosten gewährt:

  • Sachschäden auf der Grundlage der Reparaturkosten („Reparaturkosten“)
  • Sachschäden auf der Grundlage des wirtschaftlichen Wertes des betroffenen Vermögenswertes vor dem Schadensereignis („Schadensersatz“)
  • Einkommenseinbußen als direkte Folge des Schadensereignisses während eines Zeitraums von höchstens sechs Monaten nach dem Schadensereignis („Einkommensersatz“)
  • Aufräumarbeiten

Wie werden Sachschäden und Einkommenseinbußen ermittelt?

Sachschäden werden auf der Grundlage der tatsächlichen Reparaturkosten oder des wirtschaftlichen Wertes des betroffenen Vermögenswerts unmittelbar vor dem Schadensereignis (Zeitwert) berechnet.

Die Einkommenseinbußen für die unterbrochene Geschäftstätigkeit werden auf der Grundlage der Finanzdaten des betroffenen Unternehmens für einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten ab der Flutkatastrophe berechnet. Grundlegenden Finanzdaten sind Gewinn vor Zinsen und Steuern (EBIT), Abschreibungs- und Arbeitskosten ausschließlich in Bezug auf die von dem Hochwasser aus Juli 2021 betroffene Betriebsstätte. Diese Finanzdaten werden mit dem Durchschnitt von drei Jahren verglichen, die unter den fünf Jahren vor dem Hochwasser aus Juli 2021 ausgewählt werden. Dabei wird das Jahr mit dem besten und dem schlechtesten Finanzergebnis ausgeschlossen.

Was tun, wenn Unterlagen durch das Hochwasser vernichtet wurden?

In diesem Fall sollten Unternehmen mit der zuständigen Kammer Kontakt aufnehmen. Für die Antragstellung sind grundsätzlich Kopien und Scans von relevanten Unterlagen ausreichend. Wenn auch diese nicht mehr vorhanden sind, können alternativ plausible andere Nachweise erbracht werden.

Was gilt für Unternehmen, die noch keine 5 Jahre bestehen?

Unternehmen, die noch keine fünf Jahre bestehen, können trotzdem Einkommenseinbußen geltend machen. Für die Jahre vor dem Vorliegen von Finanzdaten werden 0 EUR eingesetzt. Sie zählen zur Ermittlung der Einkommenseinbuße mit.

Was gilt für zum Teil gewerblich und zum Teil privat genutzte Gebäude?

Steht das Gebäude im Eigentum des Unternehmens, erfolgt die Förderung aus der Aufbauhilfe Unternehmen.

Welche Nachweise müssen Flutopfer erbringen?

Zum Nachweis der Sachschäden sowie der Einkommenseinbußen muss ein Gutachten von einem anerkannten unabhängigen Sachverständigen oder Versicherungsunternehmen erstellt werden.

Anerkannte unabhängige Sachverständige können Architekten und Ingenieure sowie im Falle von Einkommenseinbußen vereidigte Sachverständige, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer sein.

Eine Liste mit den zugelassenen unabhängigen Sachverständigen erhalten Unternehmer bei den zuständigen Kammern.

In Rheinland-Pfalz benötigen Unternehmen zusätzlich einen Identitätsnachweis durch die IHK oder HWK, eine Eigenerklärung sowie eine Bescheinigung der örtlichen Gemeinde, dass eine Betriebsstätte beschädigt wurde oder aufgrund zerstörter Infrastruktur nicht erreichbar war oder ist.

Wer zahlt die Kosten für das Gutachten?

Die Kosten für die Gutachtenerstellung werden in Nordrhein-Westfalen zu 100 Prozent, in Rheinland-Pfalz zu 80 Prozent erstattet.

In welcher Höhe fällt die Aufbauhilfe für Unternehmen aus?

Die Förderung erfolgt als Billigkeitsleistung in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei Härtefällen können im Rahmen einer vertieften Härtefallprüfung höhere Billigkeitsleistungen von bis zu 100 Prozent gewährt werden. Der Mindestschadensbetrag pro Betriebsstätte muss mehr als 5.000 EUR betragen.

Versicherung reguliert Hochwasserschaden – trotzdem Wiederaufbauhilfe beantragen?

Ersetzt eine Versicherung den Hochwasserschaden, werden die Zahlungen bei der Ermittlung der Wiederaufbauhilfe für Unternehmen mindernd berücksichtigt, da Schäden und Einkommenseinbußen nicht überkompensiert werden dürfen. Trotzdem kann es sich lohnen im Hinblick auf die nicht von der Versicherungsleistung umfassten Schäden einen Antrag auf Wiederaufbauhilfe zu stellen.

Wie werden Spenden bei der Wiederaufbauhilfe berücksichtigt?

Geldspenden werden bei der Ermittlung der Wiederaufbauhilfe voll berücksichtigt. Sachspenden nur insoweit sie den Schadenswert vermindern.

Werden Sofort-Hilfen und Corona-Zuschüsse angerechnet?

Sowohl Sofort-Hilfen wie auch Zuschüsse im Rahmen der Corona-Pandemie vermindern bei der Hochwasserhilfe den förderfähigen Betrag.

Ist die Wiederaufbauhilfe steuerpflichtig?

Die Leistungen aus der Wiederaufbauhilfe für Unternehmen müssen im Rahmen der Gewinnermittlung als Betriebseinnahmen bei der Steuer berücksichtigt werden. In der Regel stehen diesen Leistungen aus der Wiederaufbauhilfe jedoch mindestens gleiche bzw. höhere Verluste gegenüber.

Wo müssen Unternehmen den Antrag auf Wiederaufbauhilfe stellen?

In Nordrhein-Westfalen können betroffene Unternehmen Wiederaufbauhilfe unter www.nrwbank.de/unwetterhilfe-unternehmen-antrag beantragen oder den Antrag per Post an NRW.BANK, Förderprogrammgeschäft, Friedrichstr. 1, 48145 Münster, schicken.

In Rheinland-Pfalz kann der Antrag zur Wiederaufbauhilfe für Unternehmen unter isb.rlp.de/aufbauhilfe-rlp-2021-fuer-unternehmen-und-freie-berufe gestellt werden.

Bis wann können Anträge auf Wiederaufbauhilfe gestellt werden?

Von der Flutkatastrophe betroffene Unternehmen können in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz bis zum 30. Juni 2023 Anträge auf Wiederaufbauhilfe stellen.

Was ist ein Verwendungsnachweis?

Ein Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht zur Wiederaufnahme des Betriebes und einer abschließenden Belegliste zu den Reparaturkosten und Einkommenseinbußen. Er muss vom Empfänger der Wiederaufbauhilfe erstellt und der Bewilligungsbehörde vorgelegt werden.

Bis wann muss der Verwendungsnachweis eingereicht werden?

Für das Einreichen des Verwendungsnachweises bei der Behörde haben die Empfänger der Wiederaufbauhilfe sechs Monate nach Abschluss des Vorhabens Zeit. Sie müssen die Belege 10 Jahre aufbewahren. Die Bewilligungsbehörde kann Stichprobenprüfungen bei den Belegen durchführen.

Wann wird die Wiederaufbauhilfe ausgezahlt?

Die Wiederaufbauhilfe kann in Teilbeträgen ausgezahlt werden. Sobald Reparaturkosten oder Einkommenseinbußen nachgewiesen werden, kann eine Auszahlung der Wiederaufbauhilfe erfolgen. Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des erstellten Gutachtens. Nicht möglich sind Vorab-Zahlungen, etwa um Handwerkerrechnungen zu begleichen.

Fragen zur Wiederaufbauhilfe für Unternehmen?

Wir sind anerkannte Sachverständige, die Gutachten im Rahmen der Wiederaufbauhilfe für Unternehmen erstellen dürfen. Bei Fragen rufen Sie uns gerne an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

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