Betriebsunterbrechungsschaden und entgangener Gewinn

Gutachten zu Betriebsunterbrechungsschäden in Unternehmen sowie zum entgangenen Gewinn

Ein Betriebsunterbrechungsschaden ist die Folge von Umsatzeinbußen und entsteht bei vollständiger oder teilweiser Unterbrechung der Geschäftstätigkeit. Dies kann auf einen Unfall des Inhabers, die vorzeitige Vertragskündigung eines Vertragspartners, Elementarschäden, wie Brand, Leitungswasser, etc. zurückzuführen sein. Ist die Geschäftstätigkeit im Unternehmen aufgrund äußerer Einflüsse unterbrochen, führt dies zu Umsatz und Ertragseinbußen. 

Betriebsunterbrechungsschäden und entgangene Gewinne können wir als von der IHK Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Wirtschaftlichkeitsanalysen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) für Gerichte und betroffene Unternehmen quantifizieren.
 

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