Fortführungsprognose

Einschätzung der Unternehmens­fortführung

Auch die Erstellung und Beurteilung von Fortführungs- und Fortbestehensprognosen sind Bestandteil des Sachgebiets Insolvenzuntersuchungen, für das wir öffentlich bestellt und vereidigt sind.

Die Fortführungsprognose ist ein fester Bestandteil der Überschuldungsprüfung. Denn mit dem im Jahr 2008 in Kraft getretenen Finanzmarktstabilisierungsgesetz FMStG liegt auch trotz bilanzieller Überschuldung keine materielle Überschuldung eines Unternehmens vor, wenn eine positive Fortbestehensprognose besteht.

Infolge von Unternehmenskrisen oder Insolvenzen entstehen Haftungsansprüche gegen den Geschäftsführer. In dieser Situation ist der Geschäftsführer oftmals hohen Risiken, auch aus strafrechtlicher Sicht, ausgesetzt.

In diesem Zusammenhang können sich z.B. folgende Fragen ergeben:

  • Ist oder war das Unternehmen zu einem bestimmten Zeitpunkt noch fortführungsfähig?
  • Seit wann lag keine positive Fortführungsprognose mehr vor?

In diesem Zusammenhang überprüfen wir in unseren Gutachten, ob mit einer überwiegenden, d.h. einer mehr als 50%-igen Wahrscheinlichkeit von der Fortführungsfähigkeit des Unternehmens ausgegangen werden kann. Hierzu erstellen wir zunächst einen einwertigen Finanzplan, der anhand einer simulativen Risikoanalyse im Hinblick auf die Sensivität überprüft werden kann.

Wir beraten Sie gerne.

Thomas von Schulz-Hausmann, Christoph Hillebrand, Sabine Krauß und Günther Conrad

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